UnseredemokratieTM, die von 40.000 Compact-Lesern mindestens so stark bedroht ist wie ein Grundschüler vom Coronavirus oder das Weltklima von deutschen Autofahrern, geht bei ihrer legitimen Selbstverteidigung recht entschlossen vor.
Aus welchem Grund das Magazin Compact verboten wurde, lässt sich zumindest derzeit noch nicht so ohne Weiteres klären, es ist aber gut möglich, dass es mit der Zeit klarer wird.
Maria Sacharowa, die Sprecherin des russischen Außenministeriums, äußerte die Vermutung, es könne das Interview sein, das sie dem Magazin nur wenige Tage vor dem Amoklauf gegeben hat. Sie verbreitet – erwartungsgemäß – fast ausschließlich russische Propaganda mit dem Holzhammer, aber das ist gut und ich bin dem Compact-Magazin wie auch Thomas Röper vom Anti-Spiegel außerordentlich dankbar, dass sie uns die Reise ins russische Propaganda-Universum ermöglichen. Um überhaupt eine Chance zu haben, zu verstehen, was es mit dem Ukrainekrieg und dem dahinter liegenden größeren Ganzen auf sich hat, muss man sich sowohl westliche als auch russische Propaganda zu Gemüte führen.
Die Wahrheit liegt dabei keineswegs “in der Mitte”, wie so häufig phrasenhaft behauptet wird, sondern eher außerhalb davon. Ein guter erster Schritt für ernsthafte Wahrheitssucher ist meiner Ansicht nach, zunächst zu erkunden, wo westliche und russische Propaganda übereinstimmen, und dann das Gegenteil dieser Positionen als Ausgangshypothese auf Plausibilität zu prüfen. Unter anderem sagt Maria Sacharowa in dem Interview allerdings auch, dass die Versorgung mit preiswertem russischen Gas über die verbliebene Pipeline in nur wenigen Wochen wieder aufgenommen werden könnte. Das ist natürlich ein sehr viel reizvolleres Angebot als das der Ampel, das maßlos hohe Energiekosten verspricht, ohne Abstriche bei der Versorgungsunzuverlässigkeit zu machen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese unerwünschte Information – unabhängig davon, ob sie der Wahrheit entspricht oder nicht – zumindest der Anlass war, den Amoklauf gerade jetzt durchzuführen. Für allzu wahrscheinlich halte ich es nicht, aber je nachdem, wie sich der Ukrainekrieg in nächster Zeit entwickelt, könnte diese Erklärung an Substanz gewinnen.
In der Begründung wird die stark russophile Ausrichtung des Compact-Magazins zwar nicht erwähnt, aber das ist ohne Bedeutung. Grund und Begründung sind zwei sehr unterschiedliche Dinge, die so gut wie nie übereinstimmen. Dennoch kann man auch aus Begründungen durchaus erkenntnisreiche Schlüsse ziehen. Und das gehe ich jetzt an.
In der Begründung, wie sie auf der Seite des Bundesinnenministeriums veröffentlicht wurde, steht unter Anderem:
Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht.
Neben der etwas eigenartigen Anschuldigung der angeblichen “unsäglichen” Hetze gegen “Jüdinnen und Juden” (und was ist mit nichtbinären jüdische Menschen?), auf die ich an anderer Stelle eingegangen bin, ist das meiner Einschätzung nach der zentrale Satz in dieser Begründung und der Kern der Agenda. Auch schon bei der Einstufung der Jungen Alternative und diverser AfD-Landesverbände spielte dieser Punkt die entscheidende Rolle, und falls ein AfD-Verbot doch noch unerlässlich werden sollte, wird es sich mit Sicherheit auch daran festmachen. Ich rechne eigentlich eher nicht damit, weil die AfD die unverzichtbare Rolle hat, die Emanuel Goldstein im Roman 1984 einnimmt. Aber ich kann mich irren und das Compact-Verbot könnte eine Art Generalprobe dafür sein.
Damit maßen sich Nancy Faeser und die Leute, die sie in ihr “wir” einschließt, eine Definitionshoheit an, die ihnen überhaupt nicht zukommt. Eine solche Selbstüberschätzung ist natürlich nicht weiter verwunderlich für Personenkreise, die behaupten, sie könnten das Wetter im Jahr 2050 beeinflussen. Es irritiert mich immer wieder, dass es so viele Leute gibt, die so einen größenwahnsinnigen Dreck tatsächlich glauben. Die Deutungshoheit kommt selbstverständlich auch dem Compact-Magazin, der AfD und mir nicht zu! Für mich zumindest kann ich auch ausschließen, dass ich definiere, wer zu Deutschland gehört. Ich nehme das lediglich zur Kenntnis:
Deutschland heißt deswegen Deutschland, weil es das Land der Deutschen ist. Punkt.
So einfach ist das. Und damit sind nicht Bundesbürger oder “Deutsche im Sinne dieses Grundgesetzes” gemeint, denn Deutsche gibt es schon sehr viel länger als das Grundgesetz und die Bundesrepublik. Und ich gehe mit einiger Zuversicht davon aus, dass es sie auch noch geben wird, wenn diese Konstrukte längst in Vergessenheit geraten sind.
Macht man sich schon der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates verdächtig, wenn man die einfache Wahrheit ausspricht, dass bislang keine staatliche Struktur ewig gewährt hat, und dass es daher sehr unwahrscheinlich ist, dass ausgerechnet UnseredemokratieTM die große Ausnahme sein sollte? Wahrscheinlich ja. Aber das ist mir egal, ich gehöre ja keiner Partei an und noch nicht einmal einem Verein.
Für UnseredemokratieTM sehe ich in nächster Zeit eher kein Ableben voraus, aber ob die Ampel ihr Mindesthaltbarkeitsdatum September 2025 erreicht, ist nicht ganz so sicher. Ich vermeine Bestrebungen wahrzunehmen, dass das unfähige Personal durch seriösere CDU-Figuren ersetzt werden soll, und die FDP könnte auf die Idee kommen, dass Ratten eigentlich recht intelligente Tierchen sind:
Vielleicht trägt Nancy Faesers neuerlicher Amoklauf ja ein bisschen dazu bei, schon mal die gelben Schwimmringe aufzublasen? Vorteilhaft für uns ist das leider nicht, aber solche Ereignisse machen die Show unterhaltsamer. Es ist nur bedauerlich, dass rechtschaffene Menschen wie die Elsässers und ihre Angestellten dabei zu Schaden kommen, aber das ist ja bereits passiert.
Die Definition, wer zu Deutschland gehört und wer nicht, obliegt selbstverständlich nicht irgendeiner Person oder Behörde, egal, wie sehr sie sich auch wichtigtuerisch aufplustern mag. Wer Bundesbürger ist, können Nancy Faeser und ihresgleichen hingegen tatsächlich derzeit noch definieren, und das ist nichts weniger als eine Katastrophe. Ob sie wirklich die rechtliche Befugnis dazu haben oder nicht, sei dahingestellt. Die juristischen Spitzfindigkeiten, auf die sich so genannte Reichsbürger gern berufen, mögen zutreffend sein, aber mir sind sie zu kompliziert und zu schwammig, ich kann ihren Gehalt nicht beurteilen. Vermutlich ist es wie bei vielen Rechtsfragen “Auslegungssache” und wie es derzeit ausgelegt wird, ist zweifelsfrei klar. Ganz davon abgesehen ist es aber auch irrelevant, ob die BRD ein richtiger Staat ist und ob ihrer Vertreter die rechtlichen Befugnisse, die sie sich anmaßen, tatsächlich haben oder nicht.
In dem Punkt teile ich die Einschätzung des großen Vorsitzenden Mao Tse Tung, der einst sagte:
Alle politische Macht geht von einem Gewehrlauf aus.
Nicht von Gesetzestexten! Das Ausmaß der Sympathie, das ich für diese Figur der Menschheitsgeschichte aufbringe, unterscheidet sich nicht wesentlich von dem, das ich für Nancy Faeser aufbringe, aber wo er recht hat, hat er recht. Recht und Gesetz ist nur dann wirkmächtig, wenn derjenige, der es vertritt, den längeren Gewehrlauf hat. Und den haben die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zweifelsfrei – zumindest gegenüber Deutschen.
Wer eine solche Truppe hat, braucht für gar nichts eine rechtliche Befugnis. Insofern ist es müßig, in langen Abhandlungen darüber nachzusinnen, ob er sie hat oder nicht. Man muss einfach zur Kenntnis nehmen, dass diese Leute ganz schön unangenehm können, wenn man ihren frei erfundenen Definitionen nicht zustimmt.
Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit kann von alleine aufrecht stehen (Thomas Jefferson)
Entsprechend reagieren Menschen, die einer Lüge folgen, im Allgemeinen auch sehr viel aggressiver auf Widerspruch als solche, die sich im Einklang mit der Wirklichkeit befinden.
Deutschland ist das Land der Deutschen, da beißt keine Maus keinen Faden ab. Das schließt aber keineswegs aus, dass einzelne Individuen, die eine ganz besondere Hinwendung zur deutschen Mentalität und Kultur verspüren und uns auch ethnisch nicht allzu fremd sind, in unser Volk aufgenommen werden können. Auf viele Menschen, die in den vergangenen Jahrzehnten in das Staatsvolk der BRD aufgenommen wurden, trifft das nicht zu. Sie sind aber selbstverständlich dennoch Teil des Staatsvolkes und werden das voraussichtlich auch bleiben, solange dieser Staat Bestand hat. Ich fürchte, damit müssen wir uns abfinden. An die große Remigration einer AfD-Bundesregierung glaube ich nicht.
Dass ich viele Bundesbürger nicht als Deutsche betrachte, ist allerdings keine Abwertung dieser Leute, denn ich gehe selbstverständlich davon aus, dass auch Menschen nichtdeutscher Volkszugehörigkeit sympathisch und liebenswert sein können. Die offizielle Meinung, die aus Frau Faesers Begründung entnommen werden kann, scheint das allerdings auszuschließen. Jemanden abzusprechen, ein Deutscher zu sein, wird als “Hass und Hetze” bezeichnet, als ob Begriffe wie “Türke” oder “Afghane” üble Schimpfwörter wären und diese Völker der letzte Dreck. Das passt sehr gut zu dem Theater, das von diesen Leuten um Remigration gemacht wird: Dabei tun sie auch so, als ob die Heimatländer dieser Leute scheußliche Straflager wären, nur weil das segensreiche Wirken der Bundesregierung nicht bis dorthin reicht. Meines Wissens sind sie das nicht und darüber hinaus auch nicht menschenleer. Daher fragt man sich unwillkürlich, warum sind die einen in ihrer Heimat zufrieden und die anderen dringen in fremde Länder ein, um dort meist genauso unzufrieden zu sein wie vorher da, wo sie hergekommen sind?
Obwohl Begründungen für politische Aktionen nur in seltenen Fällen mit dem wahren Grund dafür übereinstimmen, gehe ich in diesem Fall vorsichtig davon aus, dass die Begründung, Compact würde einen ethnischen Volksbegriff vertreten, mehr als nur vorgeschoben ist. Ich habe immer mal wieder Videos von Compact gesehen und kann mich nicht bewusst daran erinnern, dass sie einen ethnischen Volksbegriff vertreten haben, aber ausschließen kann ich es auch nicht. Falls sie mit ihrer Klage Erfolg haben sollten, wird es nicht daran liegen, dass ein Gericht urteilen wird, dass der ethnische Volksbegriff in Ordnung ist, sondern daran. dass Compact gar keinen solchen Begriff pflegt oder dass irgendwelche rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren.
Die Abschaffung des ethnischen Volksbegriffs steht meiner Einschätzung nach ganz weit oben auf der Agenda und wird von den Akteuren auch weiterhin umgesetzt werden – notfalls auch mit der Brechstange, und auch vollkommen unabhängig davon, welche Partei am Ruder ist.
Bei mir schaffen sie das nicht. Ich brauche niemandes “Zulassung”, um in den allermeisten Fällen zu wissen oder vielmehr zu spüren, wer zu Deutschland gehört und wer nicht.
D
Dieses Unterfangen war schon am 05.06.2024 in vollem Umfang vorbereitet und niet- und /nagelfest, folglich schon wesentlich länger in Arbeit / Planung…
Mir ist schon lange klar, dass der “ethnische Volksbegriff” zusammen mit der Formulierung der Unantastbarkeit der Menschenwürde (die freilich jeden Tag in jeder Sekunde gegenüber jedem ;Menschen vom System angetastet wird), die entscheidende Stoßrichtung, auch für ein AfD-Verbot wäre.
Sie dürften vor einem unabhängigen Gericht damit nicht durchkommen, aber die Frage ist, ob die Unabhängigkeit noch nicht aufgegeben werden kann (teilweise existiert sie ja schon länger nicht mehr).,
Sie müßten vor Gericht ja beweisen, dass die Forderung nach Remigration oder nach Grenzkontrollen gegen Illegale eine Verletzung der Menschenwürde darstellt. Das behaupten sie zwar öffentlich, indem sie dem Volk derartige Forderungen in “Ausländer raus” übersetzt darstellen, aber vor Gericht könnten in diesem Fall noch andere fachliche und logische Voraussetzungen gelten.
Bei Corona waren die Gerichte leicht gleich zu schalten, weil es eine Autorität gab, die vorgab, alles rund um Coroana In Wissensform verbindlich formulieren zu können.
Kurz die Gerichte konnten sich auf ein Gesundheits-Institut berufen und mußten nicht selbst nachdenken und den Gegenstands untersuchen. Zwar hätten sie es müssen, zumindest in der Berücksichtigung von Gegenpositionen, aber es war leicht abzuwimmeln, weil es eine institurionalisierte Autorität gab, auf die man sich berufen konnte. Das ist ja die Vorausetzung für Gerichtsbarkeit: staatlicher Befehl und. Aussagen von Autoritäten (Sachverständigen).
Aber beim ethnischen Volksbegriff und dem der Menschenwürde, gibt es keine solche institutiomalisierte Autorität, da kann die Verteidigung ohne weiteres die Begrifflichkeiten attackieren. Und für gute Leute (und solche Anwälte gibt es ja auch) müßte das ein leichtes sein. Sonst könnte man denen ja einen Hinweis zukommen lassen,aber ich denke, das wird nicht nötig sein.
Deshalb, das AfD-Verbot ist m. E. nur in einem Staat durchsetzbar, in dem die Richter öffentlich verkünden, dass sie sich für die Demokratie, dem Kampf gegen die AfD verschrieben haben.
Ich kann mir vorstellen, dass genau das ab 33 in Deutschland auch bezüglich der damaligen herrschenden Ideologie der Fall war.
Ich kenne das von damals zu wenig, kann es nicht belegen, aber bin mir ziemlich sicher, dass die Richter damals ein offenes Bekenntnis zum “Nazitum” ablegten (es hatte sicher einen Namen), Und das müßte dann heute ähnlich sein, sonst dürfte ein AfD-Verbot schwierig sein.
Dieses Verbot ist freilich der absolute Hammer, und ich wußte nicht, dass es so möglich sein konnrte.
Faeser ist Kläger und Richter in einer Person. Und hat sich die Viorausetzngen für das Verbot (Erklärug zum Verein und Beweislastumkehr) auch noch selbst geschaffen.
Es konnte also die Gerichtsbarkeit umgangen werden, was ja absolut tödlich ist (denn die soll ja verhindern, dass man dem Staat wehrlos ausgeliefert ist. Ein schwerer Verfassungsfehler, der aber im Falle einer Partei wohl nicht verwendbar ist. .
Nancy liefert halt 😎. Nicht so wie Olaf Scholz der sich ständig immer wieder ziert, wenn es um waffenlieferungen für die Ukraine geht.
Hier ist ein ziemlich ausführlicher Artikel plus 80 seitiger Verbotsverfügung warum Compact nun verboten wurde.
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/die-verbotsverfuegung-gegen-compact
Sellner, Höcke, Finanzelite, Bio-Deutsche, etc…. Alles ganz heiße Eisen.
Wie ich es auch verstanden habe, hat Nancy selbstständig gehandelt, ohne irgendwelche Beschlüsse abzuwarten.
Meiner Meinung nach kann dieses System gar nicht anders als so zu reagieren, wie es dies ständig tut. Naturgesetze die hier wirken.
Und selber hat man doch auch mal so Kurzschluss Reaktionen, die nicht wirklich überdacht sind. Und dann holter die Polster wird hier mal eben ein Medium zum Verein gemacht und man kann wieder etwas vorweisen.
Übrigens wurde die Katze von Herrn Elsässer auch von der Polizei abgeführt.
https://www.instagram.com/p/C9kmZF9tpu4/?igsh=MWk5a2N1cnlzNTRyNg==
@autodidakt599bd3c474:
Das wundert mich gar nicht und ich würde mich auch nicht wundern, wenn noch eine ganze Reihe anderer Verbotsverfügungen oder auch ein AfD-Verbotsantrag fertig in der Schublade liegen.
@Rationalist:
Wie mir scheint, hat das auch die juristische Fachwelt erstaunt. Und ich glaube auch, dass der ethnische Volksbegriff, der überhaupt nicht grundgesetzwidrig ist, auch der AfD zum Verhängnis werden könnte. Bei der NPD haben sie es 2017 genauso gemacht. Sie sind damit auch grundsätzlich durchgekommen, die NPD wurde aber trotzdem nicht verboten, weil das BVG entschieden hat, dass sie viel zu klein ist, um ihre “verfassungsfeindlichen” Ziele umzusetzen. Bundesverfassungsgericht – Presse – Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele
Man muss also offensichtlich die verfassungsmäßige Ordnung nicht nur beseitigen WOLLEN, sondern es auch KÖNNEN, um verboten zu werden. Nun, bei der AfD kann man vielleicht argumentieren, dass sie es können.
@cirillacroft: Tut mir leid, dass Dein Kommentar so lang im Spam-Ordner war. Mir ist es ja ein bisschen peinlich, aber ich glaube, ich habe Corona. Auf jeden Fall ging es mir am Wochenende richtig dreckig mit hohem Fieber und auch jetzt ist es noch nicht ganz gut, aber es wird langsam wieder.
Vielen Dank für die weiterführenden Links. Ich gehe eigentlich auch davon aus, dass das ein weitestgehender Alleingang von Nancy war – Olaf Scholz hat ein bisschen mehr normalen Verstand.
Aber das mit der Katze ist doch ein Hoax???? Ich habe ein paar Interviews mit Jürgen Elsässer gesehen, er hat das nicht erwähnt. Aber schon die Stühle sind ein Witz. Die Polizisten müssen sich doch lächerlich vorkommen.
cirillacroft
Dass eine Katze verhaftet wird ist neu. Aber einem Papagei ist das schon vor langer Zeit widerfahren. Er war alledings nicht verfassungsfeindlich. Aber kann ja noch kommen. Papageien sind sicher höchst gefährdet.
https://www.telegraph.co.uk/news/worldnews/asia/india/11811135/Parrot-arrested-for-swearing-at-85-year-old-woman-in-India.html
Nuada
Maaßen hat gestern zum NPD-Urteil Stellung genommen:
bisher galt die Rechtsprechung, dass es lediglich strafbar (verfassnugsfeindloich sei) sei, wenn man deutschen Staatsangehörigen, die weder Gebutsdeutsche noch Volksdeutsche (also z. B. Rußlanddeutsche) sind die gleichen Rechte aberkennt.
Also verfassunsgfendlich ist es (zur Zeit des NPD-Urteils) gewesen, wenn man einem eingebürgerten Ausländer nicht dieselben Rechte zuerkennt. Und das wurde der NPD wohl zur Last gelegt. Das kann man ja auch nachvollziehen, falls die NPD das vertreten hat.
Und damals wurde also extra ein ethnischer Volksbegriff (´Geburtsdeutsche und Volksdeutsche) noch ausdrücklich verwandt (wie er auch im Grundgesetz steht).
Danach könnte man die AfD nicht verbieten; denn die will keinem deutschen Staatsbürger irgendwelche Rechte aberkennen.
Das BVerfG hat also damals nicht die Behauptung eines ethnisch kulturellen Volksbegriffs in Frage gestellt (sondern ausdrücklich, bestätigt)
Das Problem ist heute, dass die Behauptung, dass es ethnsich kulturell Deutsche (Geburtsdeutsche und Volksdeutsche) gibt, von denen Paßdeutsche zu unterscheiden sind, als verfassunsgfeindlich behauptet wird.
Allerdinsg ist das noch keine Rechtsprechung. Noch gilt die des NPD-Urteils.
Danach wäre es also verfassungswidrig zu fordern, dass ein eingebürgerter Ausländer nicht dieselben Rechte haben dürfe. Aber nicht strafbar zu sagen, dass er ethnsich kulturell kein Deutscher ist.
Aber genau das soll nun vefassungsfeindlich sein. Aber noch ist das kein Recht. Das müßte also anläßlich eines AfD-Verbots neu gesetzt werden. Und dagegen können Anwälte ja opponieren.
Da es ganz offensichtlich ist, dass ein eingebürgerter Ausländer ethnisch kulturell kein Deutscher ist, ja rein logisch nicht sein kann, müßte es gelingen. Es mag in außergerichtliche Kampagnen politisch gelingen das zu diffamieren und auch vor dem Landgericht ausreichen jemand dafür zu verurteilen aber vor dem BVerfG Gericht müßte das Recht nicht dazu nicht nur politisch, sondern auch logisch gebeugt werden.
Nach dem was Maaßen ausgeführt hat, kann man m.E. die AfD wegen der bloßen Behauptung, es gäbe kulturell ethnische Deutsche nicht als verfasungsfeindlich erklären. Es sei denn man bricht die Logik. Nach Maaßen hat das BVerfG damals eben ausdrücklich festgestellt (wie es auch im Grundgesetz stünde), dass es kulturell ethnische Deutsche gibt.
Deshalb war meine Sorge immer, dass man die AfD über den Gumnmipöaragraphen der Unantastbarkeit der Menschenwürde
würde angreifen wollen. Das hat natürlich keinelei Substanz, ist aber gerade deshalb willkürlich auslegbar und schwerer anzugreifen.
Aber es ist natürlich absolut hanebüchen; denn wie sähe das aus? Die AfD will die Grenzen dicht machen und soll deswegen, allein durch diese bloße Äußerung die ´Menschenwürde verletzen. Und als Clou: die Schließung der Grenzen würde die Menschenwürde nicht verletzen. Aber die Äußerung sie schließen zu wollen. Mehr als diese (nunmal notwendigen) Äußerungen haben sie nicht.
Allgemein agitiert man dahingehend, das die AfD durch ihre Äußerungen über “Flüchtlinge” die Menschenwürde verletzt. Das vertößt gegen die Verfassung. Mehr hat man nicht. Selbst wenn man dann noch konstruiert, dass dadurch ein kulturell ethnischer Volksbegirff gefördert werde,nutzt das nichts; denn der ist ausdrücklich noch zugelassen.
Das ist die politische Agitation. Aber wenn das Gericht sich nicht absolut lächerlich machen will (zur Gosse würde), kann es dem nicht folgen.
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass es hinsichtlich der Möglichkeiten unliebsame Meinungen zu vernichten, einen Untersachied gibt zwischen einzlenen Personen und einer Partei wie der AfD.
Wenn man eine einzelne Person wegen nicht zu beanstandender Äußerungen vor Gericht zerrt verliert sie dort nicht, weil sie im Unrecht ist, sondern weil sie i.a. nicht die Möglichkeiten hat den Rechtsweg auszuschöpfen. das heißt die unteren Instanzen beugen das Recht natürlich bereits (ein Teil der Rechtsbeugung ist ja zuvor bereits auf die Provider ausgelagert ) und sprechen politisches Recht.
Aber das ist bei der AfD ja anders. Die kann zumindest alle Instanzen durchlaufen und über Anwälte dagegen halten.
Ein Verbot ist nur möglich, wenn die Richter erklären die AfD politisch bekämpfen zu wollen. So wie es zum Beispiel der Juristenverband nach dem Compact-Verbot getan hat. Oder wie dei Kaufhauskonzerne es getan haben.
Aber wenn der Richterverband das offiziell tut, dann sind eh die Lichter schon endgültig ausgegangen. Die Gerichtsbarkeit muß natürlich in letzter Instanz halten.
Verbesserung zu Rationalist
Nicht der Juristenverband, der <b>Journalistenverband</b> hat nach dem Compact-Verbot erklärt, mit der AfD nicht mehr reden zu wollen.